Unternehmen für Inkasso

posted am: 18 Juni 2019

Unternehmen für Inkasso - eine Wachstumsbranche

Das Wort Inkasso stammt aus dem Italienischen und bedeutet zunächst den Einzug von Geldforderungen in eigenem oder fremden Namen. In Banken wird der Begriff hauptsächlich im Zusammenhang mit dem Einzug von Schecks, Wechseln oder Lastschriften gebraucht.

Unternehmen für Inkasso können in den letzten Jahren ein starkes Wachstum vermelden. Zum einen sorgte das Internet für eine deutliche Zunahme der per Versandhandel abgewickelten Warenkäufe, zum anderen hat sich die Branche selbst von einem Nischengewerbe, das sich über Jahrhunderte als Geldeintreiber einen zweifelhaften Ruf erworben hatte, zu modernen und seriösen Dienstleistern mit einem weit über das Kerngeschäft hinausreichendem Geschäftsangebot entwickelt. Dazu beigetragen hat auch die Aufwertung der Branche durch das Rechtsdienstleistungsgesetz, das 2008 in Kraft getreten ist.

Der Einzug von Forderungen in fremden Namen ist eine genehmigungspflichtige Rechtsdienstleistung. Um die Zulassung zu erhalten, sind die persönliche Zuverlässigkeit und die fachliche Eignung nachzuweisen.

Das deutsche Recht sieht für die Durchsetzung von Geldforderungen vor, dass der Schuldner zunächst gemahnt werden muss und ihm ausreichend Zeit gegeben wird, die fällige Zahlung zu leisten. Erfolgt kein Geldeingang, so kann der Gläubiger seine Forderung der Höhe und der Fälligkeit nach durch einen Mahnbescheid gerichtlich bestätigen lassen. Der Schuldner hat die Möglichkeit dem Mahnbescheid zu widersprechen. Wird die Schuld festgestellt, sei es, dass der Schuldner nicht widerspricht oder dass der Gläubiger die Forderung nachweisen kann, so kann von letzterem ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden, der Zwangsmaßnahmen erlaubt.

Das Rechtsberatungsgesetz erlaubt Unternehmen für Inkasso, zum Beispiel Inkassobüro Förstner GmbH, den gesamten Ablauf eines gerichtlichen Mahnverfahrens für einen Auftraggeber zu übernehmen und in direkte Konkurrenz zu Rechtsanwälten zu treten.

Der Zeitpunkt, zu dem eine Forderung an ein Unternehmen für Inkasso abgegeben wird, ist Vereinbarungssache. In der Mehrzahl der Fälle erfolgt dies nach erfolgter, aber ergebnisloser Mahnung, durch die der Schuldner in Verzug gesetzt wird. Manches Unternehmen überträgt aber die gesamte Debitoren Verwaltung an darauf spezialisierte Unternehmen.

Das Unternehmen für Inkasso überprüft zunächst Forderung und Schuldner und legt dann eine Strategie für das weitere Vorgehen fest. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es hilfreich ist, vor dem Einleiten des gerichtlichen Verfahrens dem Schuldner für diesen leistbare Zahlungswege wie eine Teilzahlung anzubieten. Auch kann eine Zahlpause sinnvoll sein, um dem Schuldner die Möglichkeit zu geben, seine Verhältnisse zu ordnen und eventuell einen Kredit aufzunehmen. Das Einleiten des gerichtlichen Mahnverfahrens erschwert die Kreditaufnahme.

Verschiedene Unternehmen für Inkasso bieten auf ihren Internetseiten die Möglichkeit, Teilzahlungsvereinbarungen direkt einzugehen oder sich zu erklären.

Vom Inkasso abzugrenzen ist der Forderungsankauf, bei dem das Forderungsrisiko auf den Käufer übergeht. Dabei handelt es ich nicht um eine Rechtsdienstleistung, sondern um eine Finanzdienstleistung, die einer eigenen Genehmigung bedarf.

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